📜 Offizielle Freischaltungskriterien

für das Gütesiegel des Testberichteinstituts

Die Freischaltung eines Unternehmensprofils sowie die Vergabe des Gütesiegels erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch das Qualitätsteam des Testberichteinstituts.

Die Prüfung basiert auf den folgenden, öffentlich einsehbaren Kriterien:


✍️ Transparente Unternehmensangaben

Für eine Freischaltung müssen vollständige und nachvollziehbare Unternehmensdaten vorliegen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vollständiger Firmenname
  • Aktuelle Geschäftsadresse
  • Erreichbare Kontaktmöglichkeiten
  • Klar erkennbare Zuordnung der angebotenen Leistungen

Die Angaben müssen plausibel, überprüfbar und konsistent sein.


✍️ Sachliche und nachvollziehbare Leistungsdarstellung

Die Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen muss:

  • realistisch
  • sachlich formuliert
  • nachvollziehbar erläutert
  • frei von irreführenden Versprechen

sein.

Unbelegte Erfolgsaussagen, unrealistische Garantien oder täuschende Werbeaussagen führen zur Ablehnung oder Nachprüfung.


✍️ Benannte verantwortliche Person

Für die Freischaltung ist die Angabe einer verantwortlichen Person (z. B. Geschäftsführer oder Inhaber) erforderlich.

Das WHO BUSINESS Profil dient der transparenten Darstellung von Verantwortung und unternehmerischer Leitung.

Anonyme oder nicht zuordenbare Unternehmensdarstellungen werden nicht freigeschaltet.


✍️ Seriöse Außendarstellung

Das eingereichte Profil muss den Grundsätzen einer seriösen und professionellen Außendarstellung entsprechen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Irreführende oder aggressive Werbeaussagen
  • Herabwürdigende Aussagen über Mitbewerber
  • Täuschende Darstellung von Referenzen oder Zertifikaten

Das Testberichteinstitut behält sich vor, Inhalte bei Bedarf zur Überarbeitung zurückzugeben.


✍️ Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Voraussetzung für die Freischaltung ist die Einhaltung der geltenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere:

  • Ordnungsgemäßes Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Tätigkeitsbereich

Das Testberichteinstitut führt keine Rechtsberatung durch, prüft jedoch die formale Erfüllung der grundlegenden Anforderungen.

Die Freischaltung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung.
Ein Anspruch auf Vergabe des Gütesiegels besteht nicht.

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