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Vergleiche und Erfahrungsberichte – 100% seriös geprüft
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Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurde eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass das Interesse an der Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen Unternehmensverzeichnisses regelmäßig das Interesse an einer Nichtveröffentlichung geschäftsbezogener, öffentlich zugänglicher Daten überwiegt, sofern keine besonderen schutzwürdigen Umstände im Einzelfall vorliegen.
Sofern ein betroffener Unternehmer oder eine vertretungsberechtigte Person der Auffassung ist, dass im konkreten Einzelfall überwiegende schutzwürdige Interessen entgegenstehen oder ein Eintrag inhaltlich unzutreffend ist, kann eine Überprüfung beantragt werden.
Entsprechende Anträge werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter erneuter Interessenabwägung sorgfältig geprüft.
Ein Anspruch auf Löschung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Anträge können gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO abgelehnt werden.